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Jugendliche mit einem riesen Lächeln
bt-media
Fotograf:
bt-media
Benjamin Thorn

Jugendliche mit
einem riesen
Lächeln

Bild-ID : ap4f285e4e8c0fc
Eingestellt am : Apr 2, 2012
Dateigröße : 2.61 MB
Auflösung : 2667 x 4000 Pixel
Downloads : 9
Votes : 2 (5.0)
Klicks : 586
Kategorien : Menschen
    

Enthaltene Farben:

Größe Auflösung Maße / dpi Credits (?)

Standard-Lizenz

213 x 320 = 0.07 MP 7.51 cm x 11.29 cm / 72dpi 6 Credits
333 x 500 = 0.17 MP 11.75 cm x 17.64 cm / 72dpi 12 Credits
667 x 1000 = 0.67 MP 23.53 cm x 35.28 cm / 72dpi 20 Credits
1334 x 2000 = 2.67 MP 11.29 cm x 16.93 cm / 300dpi 28 Credits
2000 x 3000 = 6.00 MP 16.93 cm x 0.01 cm / 300dpi 36 Credits
2667 x 4000 = 10.67 MP 22.58 cm x 33.87 cm / 300dpi 42 Credits
Erweiterte Lizenz gewünscht?


Bildbeschreibung:

Jugendliche mit einem riesen Lächeln

5 Kommentare:

streusel
streusel hat am Wednesday, May 2, 2012 um 11:45 PM Uhr gesagt:

der Zahnarzt (und Kieferorthopäde?) kann zufrieden sein
;-)
snygo
snygo hat am Saturday, June 2, 2012 um 10:32 AM Uhr gesagt:

WAHNSINN! TOP!
sbrehm
sbrehm hat am Wednesday, February 29, 2012 um 11:39 AM Uhr gesagt:

Danke für das Bild.

Finde den Namen nur unerträglich lang. Wie soll man da den Bildquellennachweis unterbringen? Der ist ja länger als der medieninhalt selbst. Musste zum teil einiges umgestalten damit ich es unterbringen konnte.

"Lächeln" hätte es auch getan.
snygo
snygo hat am Wednesday, February 29, 2012 um 12:15 PM Uhr gesagt:

Der Bildname muss nicht angegeben werden. Wir bieten es beim Quellgenerator nur mit an. Im den Nutzungsbedingungen steht dazu:


Die Nennung hat - in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise - im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. "Foto: aboutpixel.de - Max Mustermann" oder "Foto: Max Mustermann / aboutpixel.de").


bt-media
bt-media hat am Wednesday, February 29, 2012 um 12:43 PM Uhr gesagt:

sbrehm, ich bin mir sicher wenn Sie weitersuchen finden Sie auch ein Bild das von Motiv und Nameslänge Ihren Wünschen entspricht.
Wie snygo schon geschrieben hat muss der Name ja überhaupt nicht angegeben werden. Vermutlich waren die AGB auch zu lang zum lesen ? =)

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